Behandlungsablauf und -kosten

Behandlungsablauf und -KostenZu Beginn einer Behandlung stellen wir die Planungsunterlagen (Modelle, Röntgenbilder, Fotos) her.

Bei gesetzlich Versicherten muß durch den Kieferorthopäden zunächst die Einstufung nach den sog. „Kieferorthopädischen Richtlinien (KG)“ erfolgen, welche dafür entscheidend ist, ob die Krankenkasse sich an den Kosten für die Behandlung beteiligt.

Auf der Grundlage der diagnostischen Anfangsunterlagen wird der Behandlungsplan erstellt (enthält Diagnose, Therapieverlauf und Kostenaufstellung). Diesen reichen wir bei Ihrer gesetzlichen Versicherung, sofern diese leistungspflichtig ist, ein bzw. händigen Ihnen diesen aus, so daß Sie ihn bei Ihrer privaten Versicherung einreichen können.

Ist der Plan, im Fall der gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt, kann mit der Behandlung begonnen werden. Wir besprechen vor Behandlungsbeginn mit den Eltern noch einmal die Wahl der gewünschten/möglichen Behandlungsgeräte und alle Kostenfragen.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie einen Eigenanteil zunächst selbst bezahlen. Wird die Behandlung ordnungsgemäß abgeschlossen, d.h. war die Kooperation von Seiten des Patienten so, wie es für einen Erfolg der Behandlung erforderlich ist, erstattet Ihnen die Krankenkasse diesen Betrag am Ende zurück.

Sie erhalten von uns alle drei Monate eine Rechnung über Ihren Eigenanteil. Bitte heben Sie diese Rechnungen gut auf, um sie später bei der Kasse einreichen zu können.

Kontakt

Dr. J.-O. Westphal und Dr. M. Westphal

Kieferorthopäden

Sophienstrasse 8
95444 Bayreuth

Jugendabteilung
+49 921 61033
Erwachsenenabteilung
+49 921 61051

E-Mail: info@westphal-westphal.de

Anfahrt

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