Behandlungskosten

BehandlungskostenPrivate Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen bezahlen kieferorthopädische Behandlungen in der Regel unabhängig vom Lebensalter, versuchen aber zunehmend, den Erstattungsanspruch ihrer Versicherten zu bestreiten.

In solchen Fällen beraten und unterstützen wir Sie gerne ausführlich und kompetent.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen dürfen im Zuge der Kosteneinsparung im Gesundheitswesen nicht mehr alles bezahlen, was Ihnen als Patient nützt und was auf dem neusten Stand der Wissenschaft und Therapiemöglichkeiten ist.

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung nur, wenn ein hinreichend medizinischer Befund über eine gravierende Fehlstellung der Zähne vorliegt. Dies bedeutet eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt.

Die kieferorthopädische Basisbehandlung, die von der Krankenkasse bezahlt wird, unterliegt einem strengen Wirtschaftlichkeitsgebot und muß den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt werden, das heißt „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ sein. Dies gestattet nur die Verwendung von Standardmaterialien. Diese Vorgaben definieren als nicht eine „gute“ oder sogar „optimale“ Behandlung nach neuestem Stand der Wissenschaft.

Seit der Einführung der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) wird die Behandlung mancher Fehlbisse, abhängig von der Diagnose und der Einstufung nach den KIG-Vorgaben, gar nicht mehr von den Kassen übernommen. Dies betrifft besonders die Behndlung bei kleinen Kindern (Frühbehandlung). Diese Behandlungen müssen von den Eltern komplett selbst bezahlt werden.

Bei der ersten Untersuchung wird festgestellt, ob die Behandlung von der Krankenkasse bezahlt wird.

Deshalb, und weil moderne, komfortable und schonende Techniken von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind, macht es Sinn, für Kinder und auch als Erwachsene frühzeitig eine Zusatzversicherung für Zähne abzuschliessen, in der Kieferorthopädie als Leistung enthalten ist. Damit ermöglichen Sie Ihrem Kind oder sich selbst eine schonende und zeitgemäße kieferorthopädische Behandlung. Hierüber beraten wir Sie gerne.

Bei der Behandlungsplanung wird auch über Ihre persönlichen Wünsche der Behandlungsqualität, der bestmöglichen Behandlungsmethoden, über moderne, ästhetische und komfortable Materialien gesprochen sowie über die Höhe der anfallenden Kosten.

 

Patienten ab dem 18. Lebensjahr

Erwachsene Patienten haben seit 1993 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Therapie von Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung zählt, auch bei bestehender medizinischer Behandlungsnotwendigkeit.

Eine Ausnahme stellen nur Patienten mit einer schweren Kieferanomalie dar, die einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationstherapie bedürfen, d.h. deren Fehlbiss so gravierend ist, dass eine Operation der Kiefer zusätzlich zur Zahnspange erforderlich ist.

Kontakt

Dr. J.-O. Westphal und Dr. M. Westphal

Kieferorthopäden

Sophienstrasse 8
95444 Bayreuth

Jugendabteilung
+49 921 61033
Erwachsenenabteilung
+49 921 61051

E-Mail: info@westphal-westphal.de

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