Informationen für Eltern
Wann sollten Sie zum Kieferorthopäden?
Bereits mit fünf Jahren ist eine kieferorthopädische Untersuchung und Beratung sinnvoll, auch wenn keine Überweisung durch den Zahnarzt erfolgt ist. Dann kann man sicher sein, dass nichts übersehen wird bzw. der richtige Zeitpunkt für den Beginn der Behandlung nicht verpasst wird.
Wie ist der Ablauf beim Kieferorthopäden?
Wenn ein Behandlungsbedarf festgestellt wurde, werden diagnostische Unterlagen erstellt, das sind Abdrücke von den Zähnen, Fotos und ein röntgenologischer Befund. Anhand dieser Unterlagen erstellen Kieferorthopäden den individuellen Behandlungsplan und entscheiden, mit welchen Zahnklammern behandelt werden muß.
Trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten?
Privat versicherte Patienten bekommen die Behandlungskosten – abhängig vom Tarif- erstattet.
Bei gesetzlichen Krankenkassen gilt, dass es vom Bedarfsgrad (KIG) der Fehlstellung abhängt, ob man den Zuschuss von der Krankenkasse zur Grundversorgung erhält. Es gibt fünf Grade. Ab Grad 3 ist ein Kassenzuschuss möglich. Der Kieferorthopäde muß bei der ersten Untersuchung den Bedarfsgrad feststellen.
Die Einstufung nach Grad 1 oder 2 (kein Kassenzuschuss) sagt allerdings nichts aus über:
- die medizinische Notwendigkeit oder Schwierigkeit einer Behandlung
- den Kiefergelenksbefung (Risiken, krankhafte Veränderungen)
- die Risiken bei Unterlassung der Regulierung