Bei sehr ungünstigen anatomischen Verhältnissen, die durch überschiessendes oder reduziertes Kieferwachstum während der Wachstumsphase entstanden sind, ist es manchmal unumgänglich, Ober- und/oder Unterkiefer in ihrer Lage zueinander kieferorthopädisch UND chirurgisch zu korrigieren. Die Operation wird, nach gemeinsamer Planung von Kieferorthopäde und Chirurg, vom Kieferchirurgen durchgeführt.

Dabei führt die Behandlung zu einem besseren, harmonischeren Aussehen, denn große skelettale Diskrepanzen zwischen den Kiefern zeigen sich auch deutlich in der Harmonie bzw. Disharmonie eines Gesichtes.

Die Operationstechniken wurden in den letzten Jahren durch Einsatz moderner Osteosyntheseverfahren deutlich verfeinert. Dies wirkt sich positiv auf den Heilungsverlauf, die Stabilität der Ergebnisse und den Patientenkomfort aus. Diese verhältnismäßig risikoarmen Operationen gehören heute zu den Routineverfahren speziell ausgebildeter Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen.

Vor dem Eingriff muß der Kieferorthopäde die beiden Zahnbögen so ausgeformt haben, daß sie nach der Operation gut aufeinander passen. Dies macht eine festsitzende Zahnspange erforderlich.

 

Mit einem Krankenhausaufenthalt von bis zu einer Woche sollte gerechnet werden. Schmerzen können bei diesem in Vollnarkose durchgeführten Eingriff in den ersten Tagen auftreten, werden aber durch Schmerzmittel verringert.

Eine gute Kaufunktion stellt sich bereits nach ca. ein bis zwei Wochen ein. Schwellungen und vorrübergehendes Taubheitsgefühl sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Hierüber wird der Chirurg Sie vorher ausführlich aufklären.

 

Viele Patienten erleben nach dieser Operation zum ersten Mal das Gefühl eines perfekten Zusammenspiels ihrer Kiefer und Zähne, was teilweise bedeutet, dass vormals gemiedene Nahrungsmittel nicht mehr mit den Seitenzähnen abgebissen werden müssen, sondern – wie es eigentlich sein sollte-, mit den Schneidezähnen.

Das deutlich bessere Aussehen, insbesondere bei Patienten mit einem stark ausgeprägten oder einem deutlich unterentwickelten Unterkiefer, führt oft zu einer dramatischen Verbesserung des Lebensgefühls.

 

ÜBERNIMMT MEINE KRANKENVERSICHERUNG DIE BEHANDLUNGSKOSTEN?

Eine private Krankenversicherung übernimmt die Kosten, gemäß dem von Ihnen gewählten Tarif in Ihrem Vertrag.

Die Beihilfe übernimmt die Kosten im Rahmen der Beihilfeverordnung, das heisst, die Kosten für spezielle Techniken sowie Leistungen über dem 2,3 fachen Satz werden unter Umständen nicht bezahlt.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen hier die Kosten, selbst wenn es sich um eine Erwachsenenbehandlung handelt und das 18. Lebensjahr überschritten ist. Allerdings gibt es die Einschränkung, dass die Kieferfehlstellung einen bestimmten Schweregrad überschreiten muß (KIG). Spezielle Leistungen und Techniken (bessere Materialien, ästhetische Brackets) werden nicht übernommen.