Nicht bezahlte Leistungen

LEISTUNGEN,DIE VON DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE NICHT BEZAHLT WERDEN

Auch als gesetzlich Versicherter wollen Sie für sich oder Ihr Kind die beste Qualität auf dem Stand der heutigen Wissenschaft und somit eine moderne Kieferorthopädie in Anspruch nehmen.

Laut §12 Abs. 1 des SGB V darf aber eine gesetzliche Krankenkasse nur Leistungen bezahlen, die gerade einmal ausreichend und insb. „wirtschaftlich“ sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Art und Umfang der Behandlung wird durch viele Richtlinien und Gesetze bestimmt. Neue Technologien oder besonders komfortable oder schnelle Methoden dürfen nicht angewandt werden.

 

Bei Privatversicherung

Auch für privat Versicherte gilt oft, daß die Kosten für z.B. optimierte Diagnostik und Behandlungsplanung (Funktionsanalyse, computergestützte Behandlungssimulation), für zahnfarbene oder unsichtbare Brackets statt der Metallbrackets, für High-Tech-Drähte oder besondere Schutzmaßnahmen zur Kariesvermeidung selbst bezahlt werden müssen.

Über Möglichkeiten, Zahlungsmodalitäten und anfallende Kosten informieren wir Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn in individuellen Beratungsgesprächen, wenn die Behandlung geplant wird.

Kontakt

Dr. J.-O. Westphal und Dr. M. Westphal

Kieferorthopäden

Sophienstrasse 8
95444 Bayreuth

Jugendabteilung
+49 921 61033
Erwachsenenabteilung
+49 921 61051

E-Mail: info@westphal-westphal.de

Anfahrt

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